Studierende ohne Hochschulreife oder beruflicher Vorbildung müssen das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) absolvieren.
Das SEJ dauert ein Jahre und bietet verschiedene Anschlussmöglichkeiten:
Sofern Schülerinnen und Schüler nach dem „SEJ“ nicht die Aufstiegsfortbildung zum/zur Erzieher*in weiterführen möchten, besteht für sie die Möglichkeit, nach erfolgreichem „SEJ“ in das 2. Ausbildungsjahr (11. Klasse) der Berufsfachschule für Kinderpflege einzusteigen oder gleich die sog. Externenprüfung zu absolvieren. Somit ist eine Anschlussmöglichkeit an eine berufliche Erstausbildung gegeben und es besteht wie bisher auch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ / „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu erwerben, um als pädagogische Ergänzungskraft tätig zu sein.
Die Ausbildung findet während des Sozialpädagogischen Einführungsjahres zu jeweils 50% in der Theorie und der sozialpädagogischen Praxis statt.
Die schulische Anteil umfasst 19 Unterrichtsstunden pro Woche.