Sozialpädagogisches Einführungsjahr

Studierende ohne Hochschulreife oder beruflicher Vorbildung müssen das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) absolvieren.

Das SEJ dauert ein Jahre und bietet verschiedene Anschlussmöglichkeiten:
Sofern Schülerinnen und Schüler nach dem „SEJ“ nicht die Aufstiegsfortbildung zum/zur Erzieher*in weiterführen möchten, besteht für sie die Möglichkeit, nach erfolgreichem „SEJ“ in das 2. Ausbildungsjahr (11. Klasse) der Berufsfachschule für Kinderpflege einzusteigen oder gleich die sog. Externenprüfung zu absolvieren. Somit ist eine Anschlussmöglichkeit an eine berufliche Erstausbildung gegeben und es besteht wie bisher auch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ / „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu erwerben, um als pädagogische Ergänzungskraft tätig zu sein.

Die Ausbildung findet während des Sozialpädagogischen Einführungsjahres zu jeweils 50% in der Theorie und der sozialpädagogischen Praxis statt.
Die schulische Anteil umfasst 19 Unterrichtsstunden pro Woche.

Stundentafel:

  • Pädagogik und Psychologie
  • Deutsch und Kommunikation
  • Recht und Verwaltung
  • Musik- und Bewegungserziehung
  • Kunst- und Werkpädagogik
  • Naturwissenschaft und Gesundheit
  • Religionspädagogik und ethische Erziehung
  • Englisch
  • Praxis und Methodenlehre mit Kleinstkindpädagogik
  • Sozialpädagogische Praxis

Anrechnungsmöglichkeiten

Der direkte Einstieg in das 1. Studienjahr der Ausbildung zum/zur Erzieher*in ist ebenfalls möglich für:

  • Bewerber*innen mit Hochschulreife und
  • Bewerber*innen mit einem mittleren Schulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, die nicht einschlägig sein muss.

Hierbei ist zusätzlich ein Nachweis über eine einschlägige sozialpädagogische Praxistätigkeit (Kinder, Jugendliche oder Menschen mit Behinderung im Alter von 0-27 Jahren) im Umfang von mindestens 200 Stunden zu erbringen.