50% des Sozialpädagogischen Einführungsjahres (SEJ) findet in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 27 Jahren statt. Für dieses Praktikum wird eine Praktikumsvergütung durch die Einrichtung gewährt (Empfehlung 650,- € / Monat).
Im 1. und 2. Studienjahr besteht in der Regel Anspruch auf das sogenannte „Meister-BAFöG“ (= Aufstiegs-Fortbildungs-Förderungs-Gesetz (AFBG)). Hierbei handelt es sich um eine Förderung in Höhe von ca. 780 € (reiner Zuschuss).
Der Antrag muss beim zuständigen Landratsamt gestellt werden, die von der Schule notwendigen Formulare erhalten Sie im Sekretariat.
Das Berufspraktikum findet in einer sozialpädagogischen Einrichtung statt und wird nach trägerspezifischen Tarif vergütet. Hierbei liegt die Höhe der Vergütung in der Regel bei ca. 1.802,02 € / Monat.
Der erreichte Meisterstatus führt außerdem dazu, dass am Ende der Ausbildung vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus in Höhe von derzeitiger 2000 € gewährt wird! Der Antrag hierfür wird über die Fachakademie abgewickelt.
Mit der Ausbildung besteht die Möglichkeit eine Hochschulzugangsberechtigung (fachgebundene Fachhochschulreife, allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) zu erreichen oder über die berufliche Qualifizierung an einer Hochschule zu studieren.