Finanzielles und Hochschulzugang

  • 50% des Sozialpädagogischen Einführungsjahres (SEJ) findet in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 27 Jahren statt. Für dieses Praktikum wird eine Praktikumsvergütung durch die Einrichtung gewährt (Empfehlung 500,- € / Monat).

 

  • Im 1. und 2. Studienjahr besteht in der Regel Anspruch auf das sogenannte „Meister-BAFöG“ (= Aufstiegs-Fortbildungs-Förderungs-Gesetz (AFBG)). Hierbei handelt es sich um eine Förderung in Höhe von ca. 780 € (reiner Zuschuss).
    Der Antrag muss beim zuständigen Landratsamt gestellt werden, die von der Schule notwendigen Formulare erhalten Sie im Sekretariat.

 

  • Das Berufspraktikum findet in einer sozialpädagogischen Einrichtung statt und wird nach trägerspezifischen Tarif vergütet. Hierbei liegt die Höhe der Vergütung in der Regel bei ca. 1650,- € / Monat.

 

  • Der erreichte Meisterstatus führt außerdem dazu, dass am Ende der Ausbildung vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus in Höhe von derzeitiger 2000 € gewährt wird! Der Antrag hierfür wird über die Fachakademie abgewickelt.

 

  • Mit der Ausbildung besteht die Möglichkeit eine Hochschulzugangsberechtigung (fachgebundene Fachhochschulreife, allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) zu erreichen oder über die berufliche Qualifizierung an einer Hochschule zu studieren.