Die stationäre Kinder- und Jugendhilfe ist eine „Hilfe zur Erziehung“ wie sie in den §§ 27 ff SGB VIII geregelt sind. Die „Hilfen zur Erziehung“ sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die nur im besonderen Einzelfall infrage kommen, wenn eine, dem Wohle des Kindes oder Jugendlichen, entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Die Ziele der „Hilfen zur Erziehung“ umfassen die Förderung der gesunden Entwicklung des Kindes, die Stärkung seiner Persönlichkeit und die Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen. Dabei sollen emotionale, soziale, intellektuelle und körperliche Fähigkeiten gefördert und eine stabile Lebenssituation geschaffen werden. Langfristig soll das Kind zu einem eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Erwachsenen heranwachsen.
Die stationäre Kinder- und Jugendhilfe wird benötigt, wenn Kinder und Jugendliche nicht weiter in ihrem familiären Umfeld leben können. Die häufigste Form der Unterbringung erfolgt dabei in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen.
Die Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Heim ist ein ebenso abwechslungsreiches wie herausforderndes Arbeitsfeld für Erzieherinnen und Erzieher. Die Komplexität und Verschiedenartigkeit individueller und familiärer Notlagen erfordert von den Erzieherinnen und Erziehern im Heim neben der beruflichen Kompetenz ein hohes Maß an persönlicher Reife, Kontakt- und Beziehungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, integrative Fähigkeit, Reflexionsfähigkeit, persönlichen Einsatz, Belastbarkeit, Flexibilität, Kreativität, ein breites Spektrum an Interessen und nicht zuletzt auch Gelassenheitund Humor.
Da Heimerziehung darauf abzielt, eine familienunterstützende und familienergänzende Hilfe zu leisten mit der Perspektive, Kinder und Jugendliche in ihre Familie zu reintegrieren, ist die Arbeit mit den Eltern und Familienzum Bestandteil erzieherischer Tätigkeit geworden. Die Kooperation mit Jugendamt, Therapeuten, Lehrer, Ärzte, etc. spielt im Arbeitsfeld der stationären Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Rolle.